Das eigene Fotoatelier: So schreiben Kleinunternehmer korrekte Rechnungen

Das eigene Fotoatelier: So schreiben Kleinunternehmer korrekte Rechnungen

Nov 21, 2011

Als leidenschaftlicher Hobbyfotograf können Sie daran denken, Ihr Hobby zum Beruf zu machen. Mit einer entsprechenden Ausbildung, die Sie auf dem zweiten Bildungsweg absolvieren können, erlangen Sie die notwendigen Kenntnisse. Mach Sie sich selbständig und eröffnen ein eigenes Fotoatelier, so ist dies mit viel Arbeit verbunden. Auf alle Fälle handelt es sich um einen sehr mutigen Schritt. Sie sollten nicht nur Fotos aufnehmen, denn um existieren zu können und um sich von der Konkurrenz abzuheben, können Sie verschiedene Waren, beispielsweise Kameras, Fotohandys oder Fotoalben, anbieten. Mit einem eigenen Fotoatelier sind Sie Kleinunternehmer. Zu Ihren Kunden gehören nicht nur Privatpersonen, denn sie arbeiten häufig auch für Unternehmen. Sie müssen Rechnungen schreiben.

Wie müssen die Rechnungen aussehen?

Ihre Rechnungen sollten auf Firmenpapier geschrieben werden. Sie können selbst Ihre Rechnungen gestalten. Im Internet erhalten Sie die entsprechende Software, die Sie als Freeware downloaden können. Auf die Rechnung gehört Ihr Name oder der Name Ihres Ateliers. Zusätzlich sollte die Adresse Ihres Ateliers auf dem Vordruck der Rechnung vermerkt sein. Möchten Sie keine Vordrucke mit Ihrer Adresse verwenden, können Sie einen Stempel von Trodat mit diesen Angaben anfertigen lassen und Ihre Rechnungen abstempeln.

Jede Rechnung muss die Bezeichnung der Leistung und den Preis dafür enthalten. In einer Rechnung können Sie mehrere Positionen aufführen. Die Summe dieser Positionen bildet den Nettobetrag Ihrer Rechnung. Zusätzlich muss die Mehrwertsteuer, die gegenwärtig 19 % des Warenwertes beträgt, ausgewiesen werden. Aus Nettobetrag und Mehrwertsteuer bilden Sie den Bruttobetrag Ihrer Rechnung. Vergessen Sie nicht die Angabe in Euro.

In Ihrer Rechnung sollten Sie nicht das Zahlungsziel vergessen. Das Zahlungsziel kann zwei oder vier Wochen bezahlen. Sie können Ihren Kunden bei der Bezahlung innerhalb einer bestimmten Frist einen Skonto gewähren. Üblich ist ein Skonto in der Höhe von zwei bis drei Prozent des Rechnungsbetrages. Ihre Rechnung müssen Sie mit dem Datum und der Rechnungsnummer versehen. Zusätzlich sollten Sie für Ihre Kunden Kundennummern vergeben, die Sie auf die Rechnungen setzen. Vom Finanzamt erhalten Sie eine Steuernummer. Diese Steuernummer gehört auf die Rechnung. Sie kann im oberen oder unteren Bereich der Rechnung aufgeführt werden.

Nicht vergessen: Bankverbindung

Auf Ihre Rechnung gehört unbedingt Ihre Bankverbindung. Dazu geben Sie den Namen der Bank, die Bankleitzahl und die Kontonummer an. Haben Sie mehrere Bankverbindungen, so sollten Sie alle Bankverbindungen angeben. Der Kunde kann selbst entscheiden, welche Bank er nutzen möchte.

Bild: panthermedia.net Igor Stevanovic